MPU bei Drogen

Das Fahren unter Einfuss berauschender Substanzen bedeutet ebenfalls eine sehr hohe Gefährdung für die Verkehrtssicherheit.  Auch das Fahren unter Drogeneinfluss wird mit hohen Bußgeldern, Vergabe von Punkten und gegennenfalls Führerscheinentzug geahndet.

Wichtige Infos

Der Gesetzgeber hat in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unter Paragraph 14 festgelegt, wer zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss.

Man muss aber nicht zwingend unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt werden, damit eine MPU angeordnet wird.  

Es reicht bereits aus, wenn Hinweise zum Drogenkonsum – unabhängig vom Konsummuster – vorliegen oder Sie illegale Drogen besitzen und dabei klar ist, dass Sie diese auch konsumieren, oder konsumiert haben.

 

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