MPU bei Alkohol

Alkohol ist bekanntermaßen eine gesellschaftlich tolerierte Droge. Der Umgang mit Alkohol obliegt der Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss bedeutet eine sehr hohe Gefährdung für die Verkehrtssicherheit. Deswegen werden Trunkenheit am Steuer mit hohen Bußgeldern, Vergabe von Punkten und gegebennenfalls Führerscheinentzug geahndet.

Wichtige Infos

Der Gesetzgeber hat in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unter Paragraph 13 festgelegt, wer zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss.

 

Demnach wird sie immer dann angeordnet, wenn Sie:

 

  • Mehrmals mit einem Promillewert von über 0,5 aufgefallen sind
  • Einmalig mit einer sehr hohen Promillezahl von 1,6 oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr Auto gefahren sind. Bayern und Baden-Württemberg sind die ersten Bundesländer, die eine MPU bereits ab 1,1 Promille anordnen. Die anderen Bundesländer werden voraussichtlich diesem Vorgehen folgen.
  • Auch wenn Sie kein Fahrzeug alkoholisiert führen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Sind der Behörde Fakten und Umstände bekannt, die Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit erahnen lassen, reicht das bereits aus.

    Diese Fakten können sein: Schlägereien oder andere Verhaltensauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss.

 

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